Leistungen
Leistungen
Rahmenbedingungen
Reiserücktrittsversicherung
Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung:
- Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
- Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
- Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
- ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)
Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
- Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
- Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
- Schwangerschaft
* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Urlaubsgarantie
Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
- Erstattung von Rückreisekosten
- Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
- Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
- Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
- Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person
Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da*:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
- Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
- Naturkatastrophen am Urlaubsort
- Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
- Schwangerschaft
* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reiserücktrittsversicherung:
- Geltungsbereich: weltweit
- Maximale Reisdauer: Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise Reiserücktrittsversicherung unbegrenzt
- Maximaler Reisepreis 10.000 € pro Person
- Abschlussfrist: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise oder bei Last-Minute Reisen Abschluss bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung
- Urlaubsgarantie: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich