Lita Reisen

Anschrift
Inh. Willi Dowidat
Essener Str. 58
04357 Leipzig

Öffnungszeiten
Mo – Fr :  10.00 – 18.00 Uhr
Sa  & So : Geschlossen
E-Mail:info@lita-reisen.de

AGB Visum

- im weiteren DOWIDAT genannt. § 1 Allgemeines Die nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge die DOWIDAT durch die Auftragserteilung gegeben werden, soweit nicht ausdrücklich anders lautende Bestimmungen schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden, Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam wenn von DOWIDAT schriftlich bestätigt. Alleine die Abgabe der Unterlagen eines Kunden an DOWIDAT gilt bereits als Auftragserteilung mit grundsätzlicher Anerkennung der AGB.
§ 2 Umfang des Auftrages Die zu erbringende Serviceleistung von DOWIDAT umfasst die Überprüfung, Einreichung und Bearbeitung von VISA-Anträgen im Inland zzgl. der dazugehörigen Dokumente, die Abholung der Dokumente bei den Konsulaten / Botschaften unterschiedlichster Länder sowie die persönliche Übergabe an den Auftraggeber. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visum, dessen Gültigkeit, sowie die Aufenthaltsdauer im Besuchsland obliegt den zuständigen Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Landes. Die Entrichtung der Botschafts-, oder Konsulatsgebühr ist auch bei Nichterteilung eines Visums vom Auftraggeber zu tragen. Eine Versendung der Dokumente (Pass etc.) erfolgt per Einschreiben Einwurf/ Unterschrift oder kann auch auf Wunsch des Auftraggebers durch einen Kurier / Inkasso erfolgen. DOWIDAT hat das Recht, im Einzelfall die Ausführung eines Auftrages ganz oder auch teilweise auf Dritte zu übertragen. Sonderleistungen die darüber hinausgehen sind im Einzelfall in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren und in schriftlicher Form mit dem Auftraggeber abzustimmen. Liegt keine ausdrückliche Weisung vor, darf die Bearbeitung nach billigem Ermessen und nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne schriftliche Auftragserteilung erbracht werden und eine Versandart bestimmt werden.
§ 3 Vergütungen und Zahlungen DOWIDAT erhält eine Vergütung für die Einreichung, Bearbeitung, Sichtung und Überprüfung der Antragsunterlagen des Antragstellers. In diese Überprüfung fällt auch die Vervollständigung und eventuelle Korrektur der Anträge auf Erteilung eines VISUMS. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Preisen gemäss der aktuellen ausliegenden Preisliste und alle Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. DOWIDAT erbringt alle anfallenden Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Preise / Tarife sind auf unserer Homepage und in unseren Preislisten veröffentlicht und jedermann zugänglich. Sonderleistungen gemäss § 2 Absatz 3 werden gesondert vergütet. Darüber hinaus sind DOWIDAT die Aufwendungen (§ 670 BGB) zu ersetzen, die zur Erfüllung der übernommenen Serviceleistungen nach § 1 dieser Bestimmungen angefallen sind. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort. Vergütungen sowie Bearbeitungsgebühren, welche von den ausländischen Vertretungen in eigenem Ermessen erhoben werden und ausserhalb des Einflussbereichs von DOWIDAT liegen, sowie die Versandkosten sind im Zeitpunkt der Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig.
Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der entstandenen Aufwendungen und der angefallenen Konsulatsgebühren bleibt bestehen, sollte die Erteilung des Visums, also die von den Konsulaten / Botschaften vorzunehmende Handlung, aus von DOWIDAT nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen. Kurzfristige Änderungen der Bearbeitungsgebühren der Konsulate / Botschaften liegen nicht im Einflussbereich von DOWIDAT. Die Weiterleitung hierauf gerichteter und sonstiger bei den Konsulaten / Botschaften eingeholter Auskünfte durch DOWIDAT dem Auftraggeber gegenüber stehen insoweit unter Vorbehalt. Für die Ablehnung für eines von DOWIDAT vermittelten Antrages durch eine Auslandsvertretung übernimmt DOWIDAT keine Haftung. Gleichfalls wird keine Haftung für erteilte Auskünfte übernommen. Ferner bleibt der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie der Erstattung der angefallenen Konsulatsgebühren und der entstandenen Aufwendungen bestehen, soweit der Auftraggeber den Auftrag DOWIDAT gegenüber widerruft. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist DOWIDAT berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Die Geltendmachung eines höheren und nachzuweisenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Haftung und Gewährleistung Die Versendung der Reisedokumente, der Visum-Anträge sowie sonstiger erforderlicher Unterlagen erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers. Die im Dienstvertrag enthaltenen Leistungen beschränken sich auf die Beschafffung und Übergabe eines Passes inkl. Visum durch ein vom Kunden gewähltes, oder von DOWIDAT ausgesuchten Logistikunternehmen. Für etwaige Verluste auf dem Versandwege übernimmt DOWIDAT keine Haftung. Eine Gewährleistung für die tatsächliche Erteilung der beantragten VISA durch den Auftraggeber übernimmt DOWIDAT nicht, insbesondere nicht für die termingerechte Erteilung von VISA. DOWIDAT übernimmt keine Haftung für Auskünfte die von den Konsulaten / Botschaften erteilt wurden und dann von DOWIDAT an den Auftraggeber weitergeleitet wurden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den rechtzeitigen Zugang der erforderlichen Dokumente und Informationen die zur Ausführung des Auftrages durch DOWIDAT nötig sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, welche durch höhere Gewalt oder durch andere Ereignisse oder Gründe verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereiches von DOWIDAT liegen, insbesondere Handlungen oder Unterlassungen von natürlichen oder juristischen Personen, Behörden oder anderen Institutionen, die nicht dem Bereich der DOWIDAT zuzuordnen sind. Im übrigen werden Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens DOWIDAT beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. – Ausschlüsse gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer sich DOWIDAT bedient. Der Umfang der Haftung wird bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf eine maximale Schadenshöhe von 500 Euro begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel von DOWIDAT müssen schrifltich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Dokumente geltend gemacht werden. Ansprüche an uns gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 6 Monaten ab Zugang beim Auftraggeber und den Kenntnissen etwaiger haftungsbegründeter Tatsachen. Erteilte Aufträge können mit schriftlicher Erklägun an DOWIDAT jederzeit zurückgezogen werden. Entstanden Kosten und Sevicegebühren in voller Höhe zzgl. die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber / Kunde.
§ 5 Datenschutz Alle Daten die auch personenbezogen sein können, werden intern gespeichert