Lita Reisen

Anschrift
Inh. Willi Dowidat
Essener Str. 58
04357 Leipzig

Öffnungszeiten
Mo – Fr :  10.00 – 18.00 Uhr
Sa  & So : Geschlossen
E-Mail:info@lita-reisen.de

AGB Lita Reisen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich.  Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne § 651r BGB, sondern gelten lediglich für die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen. Diese AGB´s nehmen keinerlei Einfluss auf die etwaigen Geschäftsbedingungen dritter Fremdleister, Reiseveranstalter / -unternehmer, von denen die vermittelten Reisen bzw. touristischen Einzelleistungen erbracht werden.

4. Dar Reisebüro kann dem Reisenden Reiseversicherungsleistungen vermitteln. Bei Vertragsabschluss wird das Reisebüro die Versicherungsbedingungen einschl. des Versicherungsnachweises / Ausweises des Versicherers hinweisen und diese dem Kunden aushändigen.

 

§ 2 Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer dem Reisebüro den rechtsverbindlichen Auftrag,für den Reiseteilnehmer bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag mit Anmeldung / Buchung gebunden. Bei Annahme des Angebotes durch den Reiseteilnehmer erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung. Diese wird auf elektronischem Wege per E-Mail oder als Ausdruck an den Reiseteilnehmer gegeben.

3. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, diese auf deren Richtigkeit (Namen, Reisezeitraum etc.) zu überprüfen und das Reisebüro  umgehend innerhalb der Optionsfristen, aber schnellstmöglich bei Feststellung eines Fehlers zu informieren.

4. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

 

§ 3 Anmeldung / Buchungsbestätigung

1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt. Sie können schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) erfolgen. Mit Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträgern.

2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Sollte eine Meldung erst nach Ablauf der Optionsfrist – also bei Festbuchung- erfolgen, trägt der Kunde mögliche Umbuchungs- und Stornogebühren, wenn nicht gar die Kosten für eine etwaige Neubuchung. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Reiseteilnehmers an den Reiseveranstalter können Nachteile entstehen, die der Reiseteilnehmer selbst zu tragen hat.

3. Rechnungen, die durch das Reisebüro gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu den dort aufgeführten Terminen zu bezahlten, da sonst Zahlungsverzug eintritt.

4. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch das Reisebüro der Sicherungsschein gem . § 651rBGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird das Reisebüro für die nach §651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

5. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises Vorab. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu zwei Arbeitstage vor Abflug entgegengenommen werden. Sollte nach Ausstellung eines Flugtickets ein Storno, oder eine Umbuchung gemacht werden, dann fallen die von den Airline und vom Consolidator erhobenen Storno- / Umbuchungsgebühren an sowie die entsprechende  Stornogebühr / Bearbeitungsgebühr des Reisebüros.

6. Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

7. Soweit  der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungsernringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Personen- und Buchungsdaten zu erklären.

 

§ 4 Reiseunterlagen

1. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per E-Mail, per Post, oder am Flughafenschalter. In Einzelfällen können Reiseunterlagen auch bei Mietwagenunternehmen, Hotels hinterlegt werden. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reiseteilnehmer.

2. Beim Versand von Reiseunterlagen per Kurier, Post oder DHL, hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reiseteilnehmer.

3. Die vom Reisebüro ausgehändigten Unterlagen sind unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten ist das Reisebüro oder der Anbieter direkt davon zu unterrichten, um eventuelle Schäden zu vermeiden.

4. Gemäß der EU-Verordnung VO2111/05 ist das Reisebüro verpflichtet den Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsabschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsabschluss feststeht.

 

§ 5 Haftung des Reisebüros

1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

2. Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Es gilt im übrigen § 651h BGB. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Das Reisebüro haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroratacken, Feuer, Überschwemmungen, Pandemie, von denen die Dienste des Reisebüros beeinflusst werden.

4. Bei der Vermittlung haftet das Reisebüro nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Die Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es gelten die gesetzlichen Bedingungen.

5. Das Reisebüro haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit  die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reiseteilnehmer regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das Reisebüro haftet nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesm Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das Reisebüro nicht.

 

§ 6 Umbuchungen / Rücktritt

1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

5. Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.

6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

 

§ 7 Hinweis auf besondere Bestimmungen

1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

 

§ 8 Zahlungsverkehr

1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

3. Zahlungen können erfolgen durch:
* Überweisung oder Bankeinzug
* Barzahlung im Reisebüro

* Kreditkarte (hauptsächlich bei Flugbuchungen)

4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

5. Storno-, Bearbeitungs / Service - und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

 

§ 9 Verjährung

1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 10 Sonstige Regeln

1. Es gilt Deutsches Recht.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Der Vertrag bleibt also im Übrigen wirksam. Soweit sich die Parteien nicht einvernehmlich darauf einigen können, die jeweilige unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem von ihnen gewollten wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am Nächsten kommt, gilt das Gesetz.

3. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. Gerichtsstand des Reisebüro Lita Reisen ist Leipzig.

4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

 

§ 11 Datenschutz

1. Das Reisebüro ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. B DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reiseteilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass das Reisebüro nach Art.6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit.  a DS-GVO eingewilligt hat.

2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Reiseteilnehmer gegenüber dem Reisebüro hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Besichtigung gem Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung derVerarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art.20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem Art. 77 DS-GVO.

3. Der Reiseteilnehmer kann sich in Fragen des Datenschutzes an das Reisebüro unter info@lita-reisen.de wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz stehen unter www.lita-reisen.de bereit.

Stand: 01 August 2020
LITA REISEN
Email: info@lita-reisen.de
Inhaber: Willi Dowidat